Kornelia Saß
Rechtsanwältin
 Damit Sie Ihr Recht bekommen ...
Was bedeutet Fachanwaltschaft ?
Die Bezeichnung Fachanwalt/Fachanwältin wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen
und stellt eine zusätzliche Qualifikation des Anwalts/der Anwältin dar. Geregelt wird dies in der
Fachanwaltsordnung (FAO). Es gibt Fachanwaltschaften für die Gebiete Arbeits-, Bau- und
Architektenrecht, Erb-, Familien-, Insolvenz-, Medizin-, Miet- und Wohnungseigentums-, Sozial-, Steuer-,
Straf-, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrs-, Verwaltungs- und Versicherungsrecht.
Die Bezeichnung wird verliehen, nachdem der Anwalt/die Anwältin besondere theoretische Kenntnisse
- durch Teilnahme an einem speziellen Lehrgang mit Leistungskontrollen - und praktische Erfahrung
- durch Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen - auf dem Gebiet nachgewiesen hat. Wer die
Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich - um die Bezeichnung dauerhaft führen zu können - auf
dem Gebiet jährlich fortbilden und hierüber einen Nachweis erbringen.
Was sind Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte ?
Neben einer Fachanwaltschaft dürfen zugelassene Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ihre Spezialisierung
durch Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte angeben.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dann vor, wenn der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin nach seiner/ihrer
Zulassung mindestens zwei Jahre auf diesem Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen ist.