| Kornelia Saß |
| Rechtsanwältin |
| Was bedeutet Fachanwaltschaft ? |
| Die Bezeichnung Fachanwalt/Fachanwältin wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen und stellt eine zusätzliche Qualifikation des Anwalts/der Anwältin dar. Geregelt wird dies in der Fachanwaltsordnung (FAO). Es gibt Fachanwaltschaften für die Gebiete Arbeits-, Bau- und Architektenrecht, Erb-, Familien-, Insolvenz-, Medizin-, Miet- und Wohnungseigentums-, Sozial-, Steuer-, Straf-, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrs-, Verwaltungs- und Versicherungsrecht. Die Bezeichnung wird verliehen, nachdem der Anwalt/die Anwältin besondere theoretische Kenntnisse - durch Teilnahme an einem speziellen Lehrgang mit Leistungskontrollen - und praktische Erfahrung - durch Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen - auf dem Gebiet nachgewiesen hat. Wer die Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich - um die Bezeichnung dauerhaft führen zu können - auf dem Gebiet jährlich fortbilden und hierüber einen Nachweis erbringen. |
| Was sind Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte ? |
| Neben einer Fachanwaltschaft dürfen zugelassene Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ihre Spezialisierung durch Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte angeben. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dann vor, wenn der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin nach seiner/ihrer Zulassung mindestens zwei Jahre auf diesem Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen ist. |